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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Obliegenheiten



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Obliegenheiten

Als Obliegenheiten werden Verhaltensvorschriften für Versicherungsnehmer bezeichnet, die durch den Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sind.

Obliegenheiten sind nicht einklagbare Rechtspflichten, die aber zu beachten sind, damit ein Anspruch auf Versicherungsschutz entweder überhaupt entsteht oder der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Zu den Obliegenheiten zählen Dinge wie etwa Gefahren wahrheitsgemäß und vollständig vor Versicherungsabschluß anzugeben, im Falle eines Schadens alles zu unternehmen, um diesen so gering wie möglich zu halten, Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden und alle notwendigen Angaben zur Schadensregulierung zu machen.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB
Schadenminderungspflicht
Versicherer
Versicherungsnehmer
Versicherungsvertrag


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Obliegenheiten" ?
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