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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Versicherungsvertrag



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Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der durch das Versicherungsvertragsrecht geregelt wird.

Er begründet ein Versicherungsverhältnis, bei dem der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Eintritt eines vereinbarten Versicherungsfalles Versicherungsschutz gegen Zahlung einer Versicherungsprämie gewährt.

Ein Versicherungsvertrag kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragsparteien zustande und regelt die Rechte und Pflichten zwischen diesen, also zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

Versicherungsverträge können zugunsten einer dritten Person abgeschlossen werden.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Versicherer
versicherte Person
Versicherung
Versicherungsbeginn
Versicherungsbeitrag
Versicherungsbetrug
Versicherungsfall
Versicherungsjahr
Versicherungslaufzeit
Versicherungsnehmer
Versicherungsprämie
Vertragslaufzeit


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Online-Abschluß


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Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Versicherungsvertrag" ?
Was heißt "Versicherungsvertrag" ?
Was ist "Versicherungsvertrag" ?