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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
unerwartet schwere Erkrankung
U
unerwartet schwere Erkrankung
Der Begriff "unerwartet schwere Erkrankung" spielt für den Versicherungsfall einer Reiserücktrittskostenversicherung eine Rolle.
Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt dann vor, wenn bei einer versicherten Person aus einem Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus plötzlich erstmals Krankheitssymptome auftreten, die der Durchführung einer gebuchten Reise in diesem gesundheitlichen Befinden entgegenstehen.
Eine Erkrankung gilt dann als schwer, wenn nach ärztlicher Einschätzung ein Krankheitsgrad erreicht ist, der bei objektiver Betrachtung den Antritt der Reise unzumutbar macht.
Ein neuer Krankheitsschub bei schwankend verlaufenden chronischen Erkrankungen sowie Grunderkrankungen, die phasenweise in ein akutes Stadium treten, gelten nicht als unerwartet schwere Erkrankung, auch wenn sie einen Reiseantritt unmöglich machen.
Diese Fälle entprechen nicht dem versicherungsrechtlichen Grundsatz, dass nur zukünftige unerwartete Ereignisse versichert sind und nicht schon bereits bestehende Risiken, wie er für den Versicherungsfall einer unerwartet schweren Erkrankung erfüllt sein muss.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Antritt einer Reise
Reise
Reiseantritt
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseversicherung
Stornierung
Storno
Stornogebühren
Stornokosten
versicherte Person
Versicherungsfall
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