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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Anzeigepflicht



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A


Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht zählt zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

Zu den Anzeigepflichten gehören:

Im Antrag auf Abschluss einer Versicherung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Art und Umfang des zu versichernden Risikos zu machen.

Der Versicherung ist zu melden, wenn sich das versicherte Risiko ändert, was beispielsweise bei einer Gefahrenerhöhung der Fall ist.

Bei einem Schadensfall ist die Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände, die das Schadensereignis betreffen, zu informieren.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Obliegenheiten
Reiseversicherung
Schadensereignis
Schadensfall
versicherte Person
Versicherung
Versicherungsnehmer


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
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Online-Abschluß


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Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Anzeigepflicht" ?
Was heißt "Anzeigepflicht" ?
Was ist "Anzeigepflicht" ?