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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Invaliditätsgrad



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I


Invaliditätsgrad

Bleibt nach einem Unfall ein Schaden zurück, der die körperliche und / oder geistige Leistungsfähigkeit des Unfallopfers dauerhaft einschränkt, spricht man von Invalidität.

Die Höhe der Versicherungsleistung, die von der Unfallversicherung nach einem Unfall ausgezahlt wird, richtet sich nach der Schwere der Invalidität - also nach dem Invaliditätsgrad.

Der Invaliditätsgrad wird von einem Arzt mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe festgestellt und in einem Gutachten bestätigt, das für die Unfallversicherung als Nachweis und Grundlage zur Auszahlung der Invaliditätsleistung dient.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Gliedertaxe
Progression
Reiseunfallversicherung
Unfall
Unfallereignis
Unfallversicherung
Versicherungsleistung


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Invaliditätsgrad" ?
Was heißt "Invaliditätsgrad" ?
Was ist "Invaliditätsgrad" ?