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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Reisemangel



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Reisemangel

Ein Reisemangel ist ein Begriff aus dem Reiserecht und liegt dann vor, wenn eine laut Reisevertrag vereinbarte Reiseleistung gar nicht, unvollständig oder abweichend von der im Vertrag zugesagten oder allgemein erwarteten Leistung zum Nachteil des Reisenden erbracht wurde und so den Wert der Reise gemindert hat.

Tritt ein Reisemangel auf, muss durch den Reisenden unverzüglich eine Reklamation an den Reiseveranstalter direkt oder an die Reiseleitung vor Ort als dessen Vertreter erfolgen.

Darin kann der Reisende verlangen, dass innerhalb einer angemessenen Frist der Mangel beseitigt wird.

Sollte eine Abstellung des Reisemangels nicht möglich sein, kann der Reisende bei einem schwerwiegenden Mangel den Reisevertrag kündigen, wobei er der Schadensminderungspflicht unterliegt, oder bei leichteren Mängeln innerhalb von vier Wochen nach dem Reiseende beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung fordern, wozu es notwendig ist, sich den Reisemangel bestätigen zu lassen.

Alle Mängel einer Reise sollten dazu so genau wie möglich beschrieben und dokumentiert werden.

Beispiele, die allerdings nicht verbindlich sind, über die Höhe von Reisepreisminderungen bei anerkannten Reisemängeln bieten für Pauschalreisen die Frankfurter Tabelle und die Kemptener Reisemängeltabelle und für Kreuzfahrten die Würzburger Tabelle.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Frankfurter Tabelle
Kemptener Reisemängeltabelle
Pauschalreise
Reise
Reisekatalog
Reiseleistung
Reiseveranstalter
Reisevertrag
Reklamation
Schadensminderungspflicht
Würzburger Tabelle


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Reisemangel" ?
Was heißt "Reisemangel" ?
Was ist "Reisemangel" ?