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Versicherungsbeginn



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Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn bezeichnet den Startpunkt der Laufzeit eines Versicherungsvertrages.

Hierbei werden drei verschiedene Zeitpunkte unterschieden.

Als formellen Versicherungsbeginn bezeichnet man den Zeitpunkt des für beide Parteien rechtlich bindenden Versicherungsvertragsabschlusses, in der Regel ist das die Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer.

Als materiellen Versicherungsbeginn bezeichnet man den Zeitpunkt, von dem an der Versicherer die vereinbarten Risiken übernimmt, also von dem an er Versicherungsschutz gewährt.

Als technischen Versicherungsbeginn bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie zahlen muss, der auch in der Vergangenheit liegen kann, was dann zu einer rückwirkenden Prämienzahlung führt.

Bei Versicherungsverträgen, bei denen diese drei Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn zusammenfallen, beginnt der Versicherungsschutz sofort mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und ab gleichem Zeitpunkt ist die Versicherungsprämie zu zahlen.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Versicherer
versicherte Person
Versicherung
Versicherungsende
Versicherungsfall
Versicherungsjahr
Versicherungslaufzeit
Versicherungsnehmer
Versicherungsprämie
Versicherungsvertrag
Vertragslaufzeit


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Versicherungsbeginn" ?
Was heißt "Versicherungsbeginn" ?
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