TMG Reiseversicherung

Ihre konkreten Daten und Wünsche

TRAVEL CARD individuell

Business: Dienstreiseversicherung

TRAVEL CARD Komplett für Einzelreisende
Jahresversicherung

TC   1500 mit SB   |   ohne SB
TC   3000 mit SB   |   ohne SB
TC   5000 mit SB   |   ohne SB
TC 10000 mit SB   |   ohne SB

TRAVEL CARD Familie Rundum-Reiseschutz
Jahresversicherung

TC   1500 mit SB   |   ohne SB
TC   3000 mit SB   |   ohne SB
TC   5000 mit SB   |   ohne SB
TC 10000 mit SB   |   ohne SB

TRAVEL CARD Reiserücktritt / Reiseabbruch
Jahresversicherung

TC   1500 mit SB   |   ohne SB
TC   3000 mit SB   |   ohne SB
TC   5000 mit SB   |   ohne SB
TC 10000 mit SB   |   ohne SB

TRAVEL CARD Gruppenversicherung

TRAVEL CARD Reisegruppe

TRAVEL CARD Informationen

AVB / Leistungsübersicht
Hilfe im Schadensfall
Datenschutz

       Unser Tipp für Sie





 

Startseite » Die Reiseversicherung » Mallorca-Police » Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung - Versicherungsvergleich

Kfz-Versicherung - Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

Wer einen Kfz-Versicherungswechsel plant, der muß vor allem auf die Vertragslaufzeit der bestehenden Versicherung und die Kündigungsfrist achten.
Standard bei den Kfz-Versicherungen ist eine einjährige Laufzeit, die zudem meist dem tatsächlichen Kalenderjahr entspricht. Das muß nicht zwingend bei allen Kfz-Versicherern der Fall sein, in der Regel ist jedoch für die überwiegende Zahl der Autofahrer der 30. November das wichtigste Datum: Wenn ein Wechsel in der Kfz-Versicherung angedacht ist, muß der alte Vertrag einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden. Damit ist ein Versicherungswechsel zum 01. Januar des folgenden Jahres möglich.

Bei Kfz-Versicherungen, deren Vertragslaufzeit nicht an das Kalenderjahr gekoppelt sind, ist diese Kündigung zum Jahresende nicht möglich. Wer seinen Kfz-Versicherungsvertrag zum 1. Oktober mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen hat, kann grundsätzlich erst zum 30. September des Folgejahres kündigen, aber nicht zum Jahreswechsel.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Laufzeit des Vertrages besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag erhöht wird, im Schadensfall oder wenn ein anderes Fahrzeug zugelassen werden soll. Wichtig in jedem Kündigungsfall ist es, die Kündigung rechtzeitig und nachweisbar an die Kfz-Versicherung zu senden und auf einen nahtlosen Versicherungsübergang zu achten.

Bei der Kfz-Versicherung ist zunächst zu bedenken, dass es sich bei Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung um jeweils eigenständige Verträge handelt, die aber zusammen abgeschlossen werden können. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muß und die Voraussetzung, um überhaupt mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt nur den Schaden, den man anderen Beteiligten mit seinem Auto zufügt.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung dagegen ersetzt die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Der Abschluß ist nicht verpflichtend, die Kasko-Versicherung kann, muß aber nicht abgeschlossen werden.

Der Preis gilt bei Versicherungskunden als wichtigstes Kriterium.
Ein Kfz-Versicherungsvergleich sollte daher bei einem beabsichtigten Versicherungswechsel an erster Stelle stehen, um den Versicherer mit dem günstigsten Preis-/Leistungsverhältnis zu finden.
Sichern Sie sich eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung - vergleichen Sie hier.

 
 
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits reisen versicherung besucherzähler