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eheähnliche Gemeinschaft



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eheähnliche Gemeinschaft

Eheähnliche Gemeinschaft, oder auch nichteheliche Lebensgemeinschaft, ist ein Rechtsbegriff, der auf Grundlage einer persönlichen Bindung ein dauerhaftes Zusammenleben, Wirtschaften und Wohnen von Mann und Frau bezeichnet, ohne dass eine Ehe eingegangen wird.

Eine eheähnliche Gemeinschaft kann eine Vorstufe für eine Ehe in der Zukunft sein oder auch ein dauernder Lebenszustand.

Für eine eheähnliche Gemeinschaft gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

Bei nicht verheirateten Paaren ist das Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft meist Voraussetzung, um bei einer Versicherung einen Familientarif abschließen zu können.



eheähnliche Gemeinschaft / Travel Card Reiseversicherung Für den Abschluss einer Familien-Reiseversicherung mit der TMG Travel Card müssen unverheiratete Partner mehr als 6 Monate in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben.






Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB
Familie
Familien-Reiseversicherung
Versicherung
Versicherungsbedingungen


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Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "eheähnliche Gemeinschaft" ?
Was heißt "eheähnliche Gemeinschaft" ?
Was ist "eheähnliche Gemeinschaft" ?