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Reiserechtsschutzversicherung, Reiserechtsschutz - Reiseversicherungen

Wenn es im Ausland zu Rechtsstreitigkeiten kommt

Immer dann, wenn Urlauber und Reisende im Ausland in rechtliche Schwierigkeiten geraten, hilft eine Reiserechtsschutzversicherung. Auch kleinste Streitigkeiten können mitunter direkt vor Gericht landen. Unstimmigkeiten können im Straßenverkehr als Autofahrer, Biker, Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger entstehen.

Reiserechtsschutzversicherung abschließen
Ärger auf Reisen:
Auch im Ausland kann es ungewollt zu Konflikten kommen, die Unannehmlichkeiten und Rechtstreitigkeiten nach sich ziehen
In Ländern mit höherer Kriminalitätsrate oder auch "nur" um berechtigte Ansprüche gegen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter durchzusetzen, ist ein entsprechender Rechtsschutz nicht von der Hand zu weisen.

Die Situationen, in denen Reisende auf eine Rechtsschutzversicherung angewiesen sind, gleichen im Prinzip denen, gegen die man sich auch in Deutschland mit ebendieser Versicherung absichert. Besitzt man bereits eine Rechtsschutzversicherung, sollte man prüfen, ob man in deren Rahmen bereits einen Reiserechtsschutz genießt.

Vor allem ist dann darauf zu achten, ob die Versicherung uneingeschränkt weltweit gilt oder ob für bestimmte Länder Ausschlußregeln bestehen. Manche Rechtsschutzversicherungen schließen einen Auslands- beziehungsweise Reiserechtsschutz ganz aus.

Auch in einer Reiserechtsschutzversicherung muß nicht automatisch für alle Länder der Welt Versicherungsschutz bestehen. Insbesondere bei Reisen in Länder, die kein Justizsystem nach europäischem Standard besitzen, ist der Rechtsschutz oft ausgeschlossen.

Bei der Wahl einer Reise-Rechtsschutzversicherung sollte auf einige Punkte, die gerade im Ausland sehr wichtig sein können, besonderes Augenmerk gelegt werden. Hier ist zu prüfen, ob beispielsweise Rechtsanwalts-Honorare, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite und Kautionen enthalten sind.
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