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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Gliedertaxe



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Gliedertaxe

Die Gliedertaxe dient zur Bestimmung des Invaliditätsgrades für unfallbedingte körperliche Schäden.

Sie ist eine Tabelle, die in der privaten Unfallversicherung herangezogen wird, um die Höhe der Versicherungsleistung nach einem Unfall mit bleibendem Schaden festzulegen.

In der Gliedertaxe sind für Gliedmaßen und andere Körperteile für Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung entsprechende Prozentsätze der Gesamtversicherungssumme festgelegt, die von der Versicherung ausgezahlt werden.

Betreffen die Schäden durch den Unfall mehrere Körperteile so werden die Prozentsätze aus der Gliedertaxe addiert, allerdings kommt die Unfallversicherung je Unfall maximal für 100 Prozent Invalidität auf.

Jeder Anbieter einer Unfallversicherung kann seine eigene Gliedertaxe erstellen und verwenden.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Private Unfallversicherung
Unfall
Unfallereignis
Unfallversicherung
Versicherungsleistung


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
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Online-Abschluß


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Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Gliedertaxe" ?
Was heißt "Gliedertaxe" ?
Was ist "Gliedertaxe" ?