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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Kündigung, ordentliche



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K


Kündigung, ordentliche

Eine Kündigung allgemein ist eine einseitige Willenserklärung mit dem Ziel, ein Vertragsverhältnis zu beenden.

Es wird zwischen ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung unterschieden.

Eine ordentliche Kündigung bezeichnet die Kündigung eines Versicherungsvertrages innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Fristen zum Laufzeitende.

Bei ordentlichen Kündigungen ist meist keine Angabe von Gründen erforderlich.

Kündigungen wirken sich prinzipiell nur auf die Zukunft aus.

Auf eventuelle Leistungspflichten aus der Vergangenheit haben Kündigungen keinen Einfluß.



Kündigung, ordentliche / Travel Card Reiseversicherung Einmal-Reiseversicherungen mit der TMG Travel Card gelten nur für eine konkrete Reise bis zum Reiseende und bedürfen keiner Kündigung.
Jahres-Reiseversicherungen können jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Jahres gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Reiseversicherung um ein weiteres Jahr.






Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Kündigung, ausserordentliche
Versicherungsvertrag


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
TMG Travel Card Reiseversicherung - Lexikon / Glossar zum Reiseschutz




 
Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Kündigung, ordentliche" ?
Was heißt "Kündigung, ordentliche" ?
Was ist "Kündigung, ordentliche" ?