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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Reise-Sicherungsschein



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Reise-Sicherungsschein

Ein Reise-Sicherungsschein ist ein Dokument, das Reisenden vom Reiseveranstalter ausgehändigt werden muss, sobald er vor Beendigung einer Reise vom Kunden dafür Zahlungen fordert.

Wird also eine Anzahlung nach der Reisebuchung fällig, so ist der Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, vor der Forderung und der Annahme einer Zahlung einen Reise-Sicherungsschein zu übergeben.
Anderenfalls droht ein Bußgeld.

Der Sicherungsschein dient dem Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Reiseveranstalter müssen dazu seit 1994 eine Insolvenzabsicherung vorweisen, mit dem Reise-Sicherungsschein kann der Kunde seinen Anspruch im Konkursfall an den Sicherungsgeber, entweder eine Versicherung oder eine Bank, geltend machen.

Er erhält dann entweder bereits geleistete Zahlungen zurück oder es werden die Kosten der Rückreise damit abgesichert, wenn der Reiseantritt bereits erfolgte.

Vor der Entgegennahme des Reise-Sicherungsscheins sollte man auf keinen Fall Anzahlungen für gebuchte Reisen leisten.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Antritt einer Reise
Insolvenzabsicherung
Pauschalreise
Reise
Reiseantritt
Reiseveranstalter
Sicherungsschein
Versicherung


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
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Online-Abschluß


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Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Reise-Sicherungsschein" ?
Was heißt "Reise-Sicherungsschein" ?
Was ist "Reise-Sicherungsschein" ?