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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Reiseveranstalter



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Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist derjenige, der sich verpflichtet, eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen.

Danach gilt als Reiseveranstalter, wer mindestens zwei Hauptreiseleistungen zu einem eigenen Reisepaket zusammenfasst und dieses unter eigenem Namen und zu einem Gesamtpreis anbietet.

Eine gewerbliche Tätigkeit, Gewinnstreben, besondere Reisezwecke oder auch die Häufigkeit spielen für die Einordnung als Reiseveranstalter keine Rolle.

Beim Abschluss eines Reisevertrages ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner des Reisenden und übernimmt somit die Pflicht, die vereinbarten Reiseleistungen vertragsgemäß zu erbringen.

Beim Auftreten von Reisemängeln ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, diese Mängel in einer annehmbaren Frist abzustellen.

Sollte dies nicht möglich sein, kann der Reisende vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung fordern.


siehe auch News » Nur Reiseanbieter oder Reiseveranstalter mit entsprechenden Pflichten ?





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Leistungsträger
Pauschalreise
Reise
Reisebüro
Reiseleistung
Reisemangel
Reisevermittler
Reisevertrag


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
TMG Travel Card Reiseversicherung - Lexikon / Glossar zum Reiseschutz




 
Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Reiseveranstalter" ?
Was heißt "Reiseveranstalter" ?
Was ist "Reiseveranstalter" ?