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Wenn der Pass nicht mehr gültig ist und wie man trotzdem in den Urlaub kommt

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Reiseausweis – der Pass-Ersatz für den Auslandsurlaub

Passersatz bei Auslandsreisen
Endlich Urlaub – man steht mit gepackten Koffern am Check-In-Schalter auf dem Flughafen, ist froh darüber, pünktlich am Airport angekommen zu sein, hat noch einmal überprüft, dass man auch alles dabei hat und nun kann es losgehen.

Die Anspannung der Hetzerei vor dem Reisestart fällt langsam ab und ein erstes Gefühl von Urlaubsstimmung kommt auf – bis die junge Frau hinter dem Schalter dem ein jähes Ende bereitet. Zwar mit einem freundlichen Lächeln, aber trotzdem bestimmt, schiebt sie die Reisedokumente wieder zurück und das Einzige was man dann noch wahrnimmt sind ihre Worte: Tut mir leid, aber ihr Pass ist abgelaufen!

Und da ist sie ganz schnell wieder weg – die beginnende Urlaubsstimmung. Obwohl man in dem Moment schlagartig erst richtig reif für eine Auszeit und Erholung ist. Dabei muss dieses Szenario noch nicht einmal bedeuten, dass der Urlaub schon zu Ende ist, bevor er eigentlich angefangen hat. In einem solchen Fall kann die Bundespolizei einen sogenannten Reiseausweis als Pass-Ersatz ausstellen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen vorläufigen Reisepass. Der Reiseausweis ist ein Dokument, welches in Verbindung mit einem anderen Lichtbildausweis quasi den Reisepass ersetzt. Die Gültigkeit des Reiseausweises ist auf die Dauer der jeweils anstehenden Reise begrenzt und darf im Höchstfall einen Monat nicht überschreiten.

Auch wenn man es eilig hat und der Ferienflieger schon fast wartet, ist die Ausstellung noch möglich, denn sie dauert nach Angaben der Bundespolizei ca. eine Viertelstunde. Für die Ausstellung ist eine Gebühr von 8 Euro zu entrichten. Vorher wird allerdings geprüft, ob das jeweilige Urlaubsland den Reiseausweis auch akzeptiert und anerkennt, was nicht überall der Fall ist, wie beispielsweise in den USA.

Für einige Reiseziele ist noch nicht mal dieser Reiseausweis nötig, denn falls der Personalausweis, der Reisepass, auch ein vorläufiger Reisepass, der Kinderausweis oder Kinderreisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind, kann man damit immer noch in einige europäische Länder reisen. Dies sind: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Spanien.

Zu beachten ist hierbei, dass nur die genannten Ausweisdokumente dafür in Frage kommen – nicht ein vorläufiger Personalausweis !







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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