Im Stau ist auch rechts überholen erlaubt
Unbedingt haben will ihn garantiert niemand, oft genug gehört er aber zum Start in den Urlaub und das vor allem zu Schuljahresende und Ferienbeginn dazu – der Stau auf der Autobahn.
Oftmals herrscht aber Unklarheit über das richtige Verhalten als Verkehrsteilnehmer im Stau. So dürfen Autofahrer ausnahmsweise im Autobahnstau auf der rechten Fahrspur schneller fahren als die Fahrzeuge auf der linken Spur, wenn es dadurch zügiger vorwärtsgeht.
Das gilt allerdings nicht grundsätzlich, sondern mit Einschränkungen in einem gewissen Rahmen, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland erläutert. Und zwar dann, wenn die Fahrzeuge links langsamer als 60 Stundenkilometer fahren und die rechts vorbeifahrenden Autos höchstens 20 Kilometer pro Stunde schneller sind.
Geht nichts voran und auf der linken Fahrspur steht alles, dann darf man mit 20 km/h rechts vorbeifahren. Hält man sich nicht daran und wird erwischt, riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Tabu ist dagegen das Überholen auf dem Standstreifen. Hier am Stau vorbeifahren und die nächste Ausfahrt anvisieren, kann mit 75 Euro Bußgeld und ebenfalls einem Punkt eine teure Zeitersparnis werden.