Autoreisen – Tipps für das richtige Beladen des Autos
Mit Beginn der Sommerferien in den Schulen startet auch die große Urlaubswelle. Die meisten machen sich mit dem Auto auf dem Weg in die Ferien. Wer sein Urlaubsziel in Deutschland hat, hat vergleichsweise nicht so weit zu fahren, aber auch das Ferienhaus in Dänemark, der Balaton in Ungarn, die Atlantikküste in Frankreich oder die Strände an der Adria in Kroatien sind beliebte Urlaubsziele, die noch relativ gut mit dem eigenen Auto zu erreichen sind.
Hat man als Urlaubsdomizil eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gemietet, dann hat man oft auch allerhand mitzunehmen. Dabei kann es nur zu leicht passieren, dass das Fahrzeug überladen oder das Reisegepäck nicht richtig gesichert ist. Da beides aus gutem Grund verboten ist, sollte die Devise beim Start in den Urlaub nicht sein: Was ins Auto passt, kommt mit. Es kann sogar lebensgefährlich werden, das Auto bis unters Dach vollzupacken!
Deshalb sollte man einige Regeln für das Beladen seines Autos beachten. Wichtig ist, das Auto vor einer Urlaubsreise mit Überlegung und System zu beladen. Akute Gefahren, die leider häufig immer noch unterschätzt werden, gehen während eines Unfalls durch umherfliegende Gegenstände aus.
Sinnvollerweise kommen die schweren Teile des Reisegepäcks nach unten in den Kofferraum direkt hinter die Rücksitzbank. Darauf können dann die leichteren Gepäckstücke gelegt werden. Da aber im Fall des Falles auch von kleineren und leichteren Teilen Gefahr ausgeht, sollten diese ebenfalls gut verstaut werden, so dass sie bei einem Crash nicht umherfliegen können.
Dafür ist es auch wichtig, die Ladung nicht zu hoch zu stapeln. In Fahrzeugen, bei denen der Fahrgastraum und der Kofferraum miteinander verbunden sind, sollte das Gepäck nicht höher liegen als bis zur Kofferraumkante. Zusätzliche Sicherheit bieten Zurrgurte, die die Gepäckstücke sichern und auch ein Trennnetz zum Innenraum des Autos.
Beim Beladen für die Urlaubsreise, vor allem wenn das Auto auch noch mit vier Personen besetzt ist, ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kann man diese Angabe entnehmen, ebenso das Leergewicht des Wagens – aus der Differenz ergibt sich das Gewicht, das zugeladen werden darf. Hält man sich nicht daran und wird erwischt, beginnt die Urlaubszeit für den Fahrer mit einem Punkt in Flensburg und mit einem saftigen Bußgeld nicht gerade entspannend.