Impfschutz für Auslandsreisen – Bei Geschäftsreisen zahlt der Arbeitgeber
Für bestimmte Reiseländer werden vorbeugende Impfungen empfohlen, für andere Länder sind gewisse Impfungen vorgeschrieben. Je exotischer das Reiseziel ist, desto genauer sollte man sich über Gesundheitsrisiken, die auf der Reise entstehen können, informieren und sich so gut wie möglich schützen.
Bei Urlaubsreisen ist die gesamte Gesundheitsvorsorge und somit auch der Impfschutz für Auslandsreisen ein privates Anliegen. Reisen Mitarbeiter im Auftrag der Firma geschäftlich ins Ausland, kümmern sie sich gelegentlich ebenfalls selbst um erforderliche Impfungen. Dabei sieht es für Dienst- und Geschäftsreisen etwas anders aus: Der Arbeitgeber ist je nach Art und Ziel der Reise dazu verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit einem Arzt und gegebenenfalls auch eine Untersuchung zu veranlassen.
Wie das Centrum für Reisemedizin (CRM) informiert, muss der Arbeitgeber auch die Kosten für ärztlich empfohlene Impfungen oder Prophylaxemedikamente übernehmen. Zumindest gilt das in solchen Fällen, wenn die Reise in Länder mit besonderen klimatischen Bedingungen führt und Arbeitnehmer erhöhten gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Arbeitnehmer, bei denen eine entsprechende Reise ansteht und die sich nicht sicher sind, ob sie einen Anspruch auf die Übernahme der vorsorglichen Gesundheitskosten haben, sollten sich am besten bei der Personalabteilung oder beim Betriebsarzt danach erkundigen.
Wissen sollte man hierzu auch: Wenn für bestimmte Reiseländer empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen zu einer Impfunverträglichkeit führen und infolgedessen die Reise storniert werden muss, dann übernimmt eine vorhandene Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten.