Kfz-Versicherung – Schäden am Auto durch Sturm und Unwetter
Nachdem der Sommer nun endlich auch Deutschland erreicht hat, zeigte er sich am ersten Juliwochenende gleich von seiner starken Seite und brachte ein paar sehr heiße Tage im ganzen Land. Sogar ein Hitzerekord wurde aufgestellt: In Kitzingen wurde am Sonntag mit 40,3 Grad Celsius die höchste Temperatur in Deutschland seit dem Jahr 1881 gemessen – damals wurde mit regelmäßigen und flächendeckenden Temperaturmessungen begonnen.
Oft wird solch heißes Wetter dann relativ schnell und abrupt abgekühlt, manchmal sogar mehr als einem lieb ist, denn kühlere Luft bringt dann häufig heftige Gewitter und teils schwere Unwetter mit. Starkregen, der zu Überschwemmungen führen kann, Hagel, durch Sturm herumfliegende Äste und Dachziegel, entwurzelte Bäume – all das führt jährlich zu immensen Schäden.
Davon bleibt leider auch so manches Auto nicht verschont – ob nun zu Hause oder im Urlaub, auf der Straße, auf dem Campingplatz oder vor dem Ferienhaus.
Aber wie steht es bei Sturmschäden um den Versicherungsschutz? Wann zahlt die Kfz-Versicherung?
Schäden am Auto durch Sturm können über die Kaskoversicherung reguliert werden – und zwar zahlt die Versicherung bei Sturm ab Windstärke 8. Abgedeckt ist der Schadensfall sowohl durch die Teilkaskoversicherung als auch über die Vollkaskoversicherung – reguliert wird der Schaden jedoch als Teilkasko-Fall.
Das bietet, auch wenn man eine Vollkaskoversicherung hat, zwei klare Vorteile: Erstens gibt es in der Teilkasko generell keine Rückstufung bei Schäden und so wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet. Zweitens wird bei der Selbstbeteiligung vom oft niedrigeren Betrag der Teilkasko- und nicht der Vollkasko-Versicherung ausgegangen – und das spart Geld.
Probleme kann es geben, wenn die Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit verweigert. Diese kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Versicherungsfall eintritt, der durch leichtsinniges Verhalten begünstigt wurde. Ein solcher Fall könnte vorliegen, wenn eine Autofahrer ohne besonderen Grund und trotz Warnung in eine Unwetterzone fährt und das Auto dann etwa durch Hochwasser Schaden nimmt. Als grob fahrlässiges Verhalten könnte es die Versicherung auch auslegen, wenn man das Auto trotz Sturzregen in einer bereits unter Wasser stehenden Tiefgarage abstellt.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, so sollte dieser schnell gemeldet werden – die Schadensmeldung ist innerhalb einer Woche bei der Versicherung einzureichen. Üblicherweise erstattet die Versicherung die Reparaturkosten. die über einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten ermittelt werden, abzüglich der im Versicherungsvertrag festgelegten Selbstbeteiligung.