Für Flugverspätung kann Nachweis erforderlich sein
Fliegen ist eine angenehme Art des Reisens – in relativ kurzer Zeit kann man Entfernungen zu seinem Urlaubsort zurücklegen, für die sonst der gesamte Urlaub nicht ausreichen würde. Manchmal kommt man aber auch mit dem Flugzeug nicht so schnell ans Ziel, wie es Flugplan und Flugzeiten vorsehen. Flugverspätungen sind immer ärgerlich, Entschädigungen könen das zumindest etwas ausgleichen.
Um aber die Forderung nach einer Entschädigung durchzusetzen, müssen Flugpassgaiere diese Verspätung manchmal erst nachweisen. Auf großen deutsche Flughäfen ist das im allgemeinen nicht nötig, anders im Ausland und hier vor allem auf kleineren Flughäfen. Hier können Belege für die Verspätung schon wichtig sein.
Gute Karten hat man, wenn man sich eine schriftliche Bestätigung von einem Mitarbeiter am Flughafen ausstellen läßt. Zusätzlich oder stattdessen hilfreich ist auch ein Foto von der Flug-Anzeigetafel, auf der "Flight cancelled" (Flug gestrichen) zu lesen ist. Betroffene sollten untereinander die Kontaktdaten austauschen, da Mitreisende jeweils als Zeugen dienen könnten.
Wer dann mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnimmt und eine Entschädigung fordert, sollte auf jeden Fall schriftlich eine Zahlungsfrist setzen. Dafür seien zehn Tage angemessen. Bei Nichteinhaltung der Frist durch die Airline kann danach die Entschädigung vor Gericht eingeklagt werden. Flugpassagieren steht in der Regel bei starken Flugverspätungen oder gar gänzlich gestrichenen Flügen eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu.