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Worauf man bei einer Auslandskrankenversicherung achten sollte

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Reise-Versicherungsschutz für ungetrübte Urlaubsfreude

Versicherungsschutz im Ausland
Wandern auf Madeira entlang der Levadas – eigentlich ganz harmlos, aber ein unachtsamer Schritt, man rutscht aus, knickt um und die Wanderung kann zu Ende sein, eventuell sogar der ganze Urlaub. Ein Sturz mit dem Mountainbike oder ein Beinbruch auf der Skipiste können ebenso dazu führen, dass man ganz schnell einen Krankenwagen braucht.

Wer aber bezahlt den Krankentransport, die eventuell vorher notwendige Bergung in unwegsamen Gelände und die anschließende medizinische Versorgung im Ausland?

Grundsätzlich erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewisse Kosten bei einem Urlaub innerhalb der Europäischen Union. Bei Urlaubern, die in einer Privaten Krankenversicherung sind, ist das maßgeblich, was im jeweiligen Versicherungsvertrag steht.

Zwischen Deutschland und einigen Ländern außerhalb der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen. Auch in diesen Ländern, eine Liste ist auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland zu finden, greift ebenfalls in gewissen Grenzen der Schutz der GKV.

Die Kassen erstatten normalerweise alles, was zu Leistungskatalog des Urlaubslandes dazugehört – aber eben auch nicht mehr. Wird man in EU-Urlaubsländern an Ärzte oder Kliniken verwiesen, die dem öffentlichen Gesundheitssystem nicht angehören, werden die Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.


Bei einem Krankenhausaufenthalt ist auch darauf zu achten, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen erstattet werden. Wenn ein Eingriff dagegen hätte warten können, bis man wieder zu Hause ist, erfolgt keine Übernahme der Kosten.

Um seinen gesetzlichen Versicherungsschutz nachzuweisen, benötigte man früher einen Auslandskrankenschein. Heute reicht meist die elektronische Gesundheitskarte aus – auf deren Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wenn Ärzte im Ausland diese Karte nicht akzeptieren, muss man für notwendige Behandlungen erst einmal selbst aufkommen. Um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen, ist es wichtig, alle Unterlagen wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Arztbriefe und Befunde gut aufzubewahren, um sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei seiner Krankenkasse einzureichen.

Da die GKV allerdings nicht alle Kosten erstattet, empfiehlt sich generell der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, die üblicherweise auch die Kosten übernimmt, die bei der gesetzlichen rausfallen. Vor allem bei Reisen außerhalb der EU sollte eine entsprechende Versicherung im Reisegepäck auf keinen Fall fehlen.

Ein ganz wichtiger Punkt, der für eine separate Reisekrankenversicherung spricht, ist, dass auch die Rücktransportkosten nach Deutschland übernommen werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte beim Abschluss darauf achten, dass ein medizinisch sinnvoller und nicht nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert ist.

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