Bußgeld droht beim langen Abstellen von Wohnwagen
Mit einem Wohnwagen am Auto oder einem Wohnmobil verbringen viele Deutsche ihren Urlaub auf Campingplätzen oder direkt in der Natur und genießen die Freiheit, dorthin fahren und bleiben zu können, wo es ihnen gefällt. Ein Wohnwagen muss allerdings auch manchmal einfach so geparkt werden – was ist dabei zu beachten?
Sind Wohnwagen vom Zugfahrzeug abgekoppelt, dann dürfen sie laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht länger als 2 Wochen auf demselben Parkplatz abgestellt werden. Wenn der Caravan dann nicht spätestens nach 14 Tagen umgeparkt wird, kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig werden. Dies gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Die Zeitbeschränkung gilt auch nicht, wenn der Wohnwagen an ein Auto oder ein anderes Zugfahrzeug angekoppelt ist. Dann kann er, wie übrigens auch Wohnmobile, unbegrenzt lange abgestellt werden.
Bevor man allerdings das Gespann zum Parken abstellt, sollte man auf die Verkehrsschilder achten. Es ist möglich, dass auf öffentlichen Parkflächen das Parken von Pkw mit Anhängern ausdrücklich verboten ist.