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Reiserecht - Unterbringung im Raucherzimmer muss nicht hingenommen werden

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Wellness im Raucherzimmer – Urlauber können von gebuchter Reise zurücktreten

Wellnessangebote im Hotel
Ein Wellness-Wochenende bringt Entspannung und Erholung in den Alltag, ist praktisch ein Kurzurlaub für Körper, Geist und Seele. Und dazu sollte rundherum einfach alles stimmen. Bucht man als Nichtraucher ein Wellness-Wochenende so muss man die Unterbringung in einem Raucherzimmer nicht hinnehmen. Es besteht dann sogar das Recht, sofort von der Reise zurückzutreten – wenn nicht im Vorfeld ausdrücklich ein Raucherzimmer vereinbart wurde.

Über eine entsprechende Verfügung des Amtsgerichts Meldorf berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „Reiserecht aktuell“. Vor Gericht ging es um einen Fall, bei dem ein Ehepaar ein Wellness-Wochenende gebucht hatte und bei der Anreise ein Zimmer erhielt, in dem zuvor stark geraucht worden war. Abhilfe war nicht zu schaffen.

Das Paar entschloss sich kurzerhand, wieder nach Hause zu fahren und zahlte nichts. Und das zu Recht, wie das Gericht bestätigte. Ein verrauchtes Zimmer würde dem Zweck eines Wellness-Wochenendes völlig zuwiderlaufen.

Allein der Preis von 349 Euro habe deutlich gemacht, dass hohe Erwartungen in das Reiseangebot gesetzt wurden. Das Ehepaar sein in diesem Fall nicht verpflichtet gewesen, eine Teilleistung in Anspruch zu nehmen.

Amtsgericht Meldorf, Aktenzeichen: 81 C 15 / 11







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