Urlauber sind für Gültigkeit ihres Reisepasses selbst verantwortlich
Überschreitet man beim Reisen Ländergrenzen, braucht man gewisse Reisedokumente, um sich ausweisen zu können – je nach Reiseziel reicht entweder der Personalausweis oder es ist ein Reisepass nötig. Damit der Grenzübertritt problemlos erfolgen kann, müssen die jeweiligen Dokumente natürlich gültig sein.
In einem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Reisebüros ihre Kunden nicht darüber aufklären müssen, dass als Voraussetzung für die Einreise in ein fremdes Land ihre Reisepässe gültig sein müssen. Die Richter gaben in dem verhandelten Fall der DER Touristik recht und begründeten ihr Urteil damit, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass ein Reisepass für die Einreise gültig sein muss.
Zu der Klage war es durch ein Paar, er aus Deutschland und sie aus Italien, gekommen, das eine Reise in die USA nach New York gebucht hatte. Probleme gab es dann beim Grenzübertritt, denn die Frau durfte nicht in die USA einreisen. Sie hatte einen italienischen Pass, der nur innerhalb der Europäischen Union sowie für den Transit durch Nicht-EU-Staaten gültig war.
Für dieses Mißgeschick wollten die beiden das Reisebüro verantwortlich machen. Sie waren der Meinung, das Reisebüro hätte sie bei der Reisebuchung ungefragt darauf hinweisen müssen. Mit der Klage, die zuerst vor dem Landgericht Frankfurt / Main verhandelt wurde, hatten die Kläger zunächst noch Erfolg, scheiterten dann aber vor dem Bundesgerichtshof.
Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen: 2-24 8 181 / 12
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: X ZR 134/13