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Reiserecht - Anzahlungshöhe bei Pauschalreise sorgt manchmal für Ärger

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Pauschalreisen – Wie viel muss man dafür anzahlen?

Anzahlung bei Pauschalreisen
Der Sommer ist lange vorbei, der Herbst auch schon vorüber, mit den letzten Kübelpflanzen von Terrasse oder Balkon ist auch das bisschen südliche Flair, dass für ein wenig Urlaubsstimmung im Alltag sorgen soll, rechtzeitig vor den ersten Nachtfrösten ins Winterquartier umgezogen, da greifen Fernweh und Reiselust schon wieder um sich.

Wenn die Tage kalt und grau sind, ist auch die richtige Zeit dafür, Kataloge und Reiseprospekte zu wälzen, den nächsten Urlaub zu planen und wenn man etwas gefunden hat, dann auch die Reise gleich zu buchen. Durch die Frühbucherrabatte wird der nächste Sommerurlaub dann meist auch noch erfreulich günstiger.

Ob es nun auf die Malediven oder nach China geht, nach Spanien oder nach Griechenland – nach der Buchung der Reise im Internet oder im Reisebüro flattert mit den Reiseunterlagen auch die Rechnung des Veranstalters ins Haus und eine Anzahlung wird fällig.

Da es dabei in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und Ärgernissen kam, da manche Reiseveranstalter sehr hohe Anzahlungen bis hin zum kompletten Reisepreis verlangten, obwohl die reise erst in einigen Monaten stattfindet, wurden durch den Bundesgerichtshof klare Regeln gesetzt.

So entschied der BGH, dass eine Anzahlung für eine Pauschalreise von 20 Prozent des Reisepreises generell angemessen ist und dass höhere Beträge eine Benachteiligung der Verbraucher darstellen. Sollte ein Veranstalter ohne ersichtlichen Grund mehr verlangen, ist Vorsicht angebracht und man sollte prüfen, ob es sich auch wirklich um einen seriösen Anbieter handelt.

Der Kunde muss auch erst die Anzahlung leisten, wenn er den Original-Reisesicherungsschein ausgehändigt bekommen hat. Damit kann er sicher sein, dass seine Zahlung bei Insolvenz des Reiseveranstalters versichert und nicht verloren ist.

Ausnahmen gibt es aber lt. BGH auch – und zwar dann, wenn bei speziellen Reisen der Veranstalter selbst massiv in Vorleistung gehen muss, dann ist auch eine höher Anzahlung erlaubt.

BGH, Aktenzeichen: X ZR 85/12, X ZR 143/13, X ZR 13/14







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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